FAQ

Bis wann ist es möglich den Antrag an MwSt.-Rückerstattung vorzubringen?

Kann man nur Rechnungen geltend machen, oder kann man auch Barbelege anwenden?

Was ist die minimale Höhe für Mw.-St.-Rückerstattung?

Wann frühestens kann man den Antrag an Mw.-St.-Rückerstattung vorlegen?

Wann bekomme ich die beanspruchte Summe der Mw.-St. zurück?

Müssen wir die Rechnungsoriginale schicken, oder reichen Ihnen nur Kopien?

Bis wann ist es möglich den Antrag an MwSt.-Rückerstattung vorzubringen?

➢Die Anträge an Mw.-St.-Rückerstattung für das betreffende Jahr kann man spätestens bis 30. September nächstes Jahres vorbringen? Für die Registrierung der neuen Klienten in Steuerportal und Bearbeitung der Anträge muss man aber mit einer Zeitreserve rechnen. Alle Unterlagen müssen spätestens einen Monat vor diesem Termin geschickt werden.

➢Bei der Mw.-St.-Rückerstattung aus den Drittländern ist dieses Limit  für 30. Juni nächstes Jahres festgestellt. Auch hier ist es nötig mit einer Zeitreserve für Bearbeitung der Unterlagen zu rechnen.

 

Kann man nur Rechnungen geltend machen, oder kann man auch Barbelege anwenden?

➢Die Anerkennung der Barbelegen richtet sich nach Legislativ der betreffenden Ländern. Einige Staaten ermöglichen die Mw.-St.-Rückerstattung aus Barbelegen, ob diese die angeforderte Erfordernisse enthalten.

Was ist die minimale Höhe für Mw.-St.-Rückerstattung?

➢Der Jahresantrag muss mindestens in der Höhe von 50 EURO (oder Äquivalent in einer anderen Nationalwährung) sein. Die Anträge an MwSt.-Rückerstattung für eine kürzere Periode als ein Jahr muss das Limit von 400 EURO erfüllen.

Wann frühestens kann man den Antrag an Mw.-St.-Rückerstattung vorlegen?

➢Die Anträge an MwSt.-Rückerstattung kann man frühestens an dem 1. Tag nach Beendung des entsprechenden Quartals vorlegen.

Wann bekomme ich die beanspruchte Summe der Mw.-St. zurück?

➢Das Finanzamt jedes Landes bearbeitet die Anträge für eine unterschiedliche Periode. Durchschnittlich erledigt man die Anträge bis 4 Monaten. Im Fall, dass das Finanzamt den Antrag detailliert prüft und fordert noch weitere Informationen und Dokumente, kann diese Periode um weitere Monate verlängert sein.

Müssen wir die Rechnungsoriginale schicken, oder reichen Ihnen nur Kopien?

➢Bei Bearbeitung des Antrages um MwSt.-Rückerstattung brauchen wir immer die Originale der Rechnungen. Diese geben wir Ihnen nach Erledigung des Antrages zurück. Es ist aber unnötig uns die Originale der Rechnungen einzeln zu schicken. Das Vorlegen des Antrages ist erst nach Erreichen von oben genannten Limits und Beenden des Quartals möglich.