Personenförderungsteuer
Pflichte der Transporteur in den EU-Ländern
Ob Sie die Services im Bereich von der internationalen Straßen-, Bahn- oder Schiffpersonenförderung oder im Bereich der Reisebüroservices gewährleisten, sind Sie verpflichten sich zur Steuer zu registrieren und die Steuererklärungen für die Periode, in der diese Service gewährleistet wurde, einzureichen. Wollen Sie mehr Informationen über Ihren Pflichten, die Sie in den einzelnen Europa-Ländern haben, wenn Sie die Personenförderung betreiben? Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an unser internationales Team von Steuerspezialisten.
Was alles können wir für Sie tun
Wir sorgen für die Registrierung zur Personenförderungsteuer und für Einreichen der folgenden Steuererklärung. Wir prüfen die Richtigkeit Ihren Dokumenten und gleichzeitig raten wir Ihnen, wie in Zukunft zu verfahren, damit wir für Ihr Unternehmen die besten Bedingungen schaffen und alle mögliche Unannehmlichkeiten verhindern.
Kontaktieren Sie unseren Spezialisten
Bc. Hana Zahradníčková
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